Weibliche Beschneidung

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Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation gibt es weltweit 150 Millionen Mädchen und Frauen, die von einer Beschneidung ihrer Genitalien betroffen sind. Für Deutschland gibt es keine exakten Zahlen; Schätzungen von TERRE DES FEMMES zufolge handelt es sich um bis zu 20.000 Frauen und gefährdete Mädchen.

Beschneidungen der Schamlippen und der Klitoris mit traditionsgebundenem Hintergrund gelten in Deutschland als Körperverletzung und sind strafbewehrt. Frauen nach genitaler Beschneidung können unter Schwierigkeiten beim Wasserlassen leiden sowie unter Schmerzen bei der Menstruation, unter wiederkehrenden Infektionen, Zysten, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr und erheblichen Schwierigkeiten bei der Geburt, oder weil sie durch den Eingriff selbst schwer traumatisiert wurden und brauchen dann ärztliche Betreuung und Beratung. Unter Frauenärztinnen und Frauenärzten gibt es einen großen Informationsbedarf zum Thema. Deshalb hat die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) für die Frauenärztinnen und Frauenärzte in Deutschland eine Empfehlung erarbeitet mit Hinweisen zum ärztlichen Umgang mit Frauen, die unter den Folgen einer Beschneidung leiden und ärztliche Hilfe benötigen.

Die Empfehlungen enthalten neben Informationen zu den gesundheitlichen Folgen von Genitalbeschneidung Hintergrundinformationen zur rechtlichen Lage in Deutschland. Sie weisen darauf hin, dass im Umgang mit den Frauen selbst der Begriff „Beschneidung“ oder auf englisch „Female Genital Cutting“ statt „Female Genital Mutilation“ verwendet werden sollte, weil der Begriff „Verstümmelung“ von vielen Frauen als verbale Verletzung und als ein weiterer Eingriff in die persönliche Integrität verstanden wird.

Die Fachgesellschaft DGGG verurteilt jeden medizinisch nicht indizierten Eingriff und jede Verletzung am äußeren Genitale von Mädchen und jungen Frauen. Sie unterstützt alle nationalen und internationalen Maßnahmen und Aktivitäten, um diese Eingriff und diese Tradition in Deutschland und weltweit zurückzudrängen. Die AG Frauengesundheit in der Entwicklungszusammenarbeit, eine Arbeitsgruppe der DGGG, hat bereits 2007 ausführliche Empfehlungen für den Umgang mit Betroffenen und die Prävention veröffentlicht.

TERRE DES FEMMES (TDF) und der Arbeitskreis Frauengesundheit (AKF) begrüßen die Empfehlungen in einem Kommentar und weisen darauf hin, dass das ärztliche Gespräch mit einer beschnittenen Frau auch der Prävention gefährdeter Mädchen dienen kann: TDF hat dazu unter dem Titel „Wir schützen unsere Töchter“ eine Informationsbroschüre in Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Kiswaheli und Somali herausgegeben, die über www.frauenrechte.de erhältlich ist.

Text: Christian Kreuzberg
Symbolbild: Unplash

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