Auf die Sicherheit kommt es an

Kindersitz
Damit auch kleine Leute mit der größtmöglichen Sicherheit ans Ziel kommen.

Egal in welcher Form- als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Fahrzeuginsasse- Kinder sind im Straßenverkehr besonders gefährdet denn im Falle eines Unfalls werden sie oft am schwersten verletzt.

Hier sind die Eltern gefordert, nicht nur für die frühzeitige Verkehrserziehung, sondern auch für die richtige Sicherung während der Fahrt Sorge zu tragen. Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind, müssen grundsätzlich mit speziellen, auf ihre Größe zugeschnittenen Sitzsystemen gesichert werden. Denn ein normaler Dreipunktgurt, passend für einen Erwachsenen, reicht für die Kleinen nicht aus.

Aufgrund der geringen Körpergröße verläuft er entlang des Halses und über den Bauch anstatt über Schulter und Becken. Dies kann bereits bei einem geringen Aufprall zu Verletzungen führen. Bei einem schweren Unfall kann die falsche Position des Gurtes sogar zur Strangulation des Kindes Führen.

Die vorgeschriebenen Vorrichtungen sind in die Klassen 0 bis III aufgeteilt und richten sich jeweils nach Alter und Gewicht. Wichtig ist, dass der Gurt immer möglichst straff und dicht am Körper des Kindes verläuft. Desgleichen muss der Kindersitz regelmäßig überprüft und dem wachsenden Sprössling bei Bedarf neu angepasst werden. Erziehungsberechtigte sollten zudem auf das Zeichen ECE R 44/03 bzw. 44/04 achten, denn seit April 2008 sind nur noch derart gekennzeichnete Systeme amtlich genehmigt.

 

Quelle/Foto: dpp /sgr

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