Seit Jahresbeginn dürfen nur noch Kfz-Verbandskästen nach neuer DIN-Norm, die bereits seit 2014 gilt, verkauft werden. Dabei wurden einige Artikel aus dem Erste-Hilfe-Set gestrichen, andere kamen hinzu. Für den Autofahrer ist es wichtig, das Verfallsdatum des Notfall-Equipments zu überprüfen: Alte Verbandskästen dürfen noch bis zum Erreichen ihres Verfallsdatums verwendet werden. Wer keinen Verbandskasten mitführt, riskiert bei der Hauptuntersuchung einen sogenannten geringen Mangel. Die Plakette bekommt der Autofahrer dann zwar trotzdem, aber der Makel im Protokoll bleibt. Gerät ein Pkw ohne das wichtige Rüstzeug für die Ersthilfe in eine Verkehrskontrolle, muss der Fahrer ein Verwarnungsgeld von fünf Euro zahlen. Autofahrer sollten stets wissen, an welcher Stelle im Fahrzeug sie den Verbandskasten verstaut haben; im Notfall erleichtert der schnelle Zugriff das Helfen.
Ist das Verfallsdatum des Verbandskastens erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Ein Beispiel für die eingeschränkte Lebensdauer solcher Artikel sind Kompressen, denn sie sind steril. Dieser Zustand ist aber nur für eine gewisse Zeit gegeben. Durch niedrige Temperaturen im Winter sowie sommerliche Hitze im Auto werden die Materialien auf Dauer unbrauchbar, unter anderem lässt die Klebefähigkeit nach.
Neu im Verbandskasten sind jetzt: ein 14-teiliges Fertigpflasterset, ein Verbandspäckchen K und zwei Feuchttücher zur Hautreinigung. Folgende Artikel wurden gestrichen: ein Verbandspäckchen M, ein Verbandstuch BR, vier Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10×6. Auch Mullbinden als Alternative zu Fixierbinden sind gemäß der neuen Regelung verschwunden.
Quelle/Foto: dpp (Deutscher Presse Pool), dpp-AutoReporter