Corona-bedingte Sonderregelung für Jugendliche unter 18 Jahren:

Noch bis Jahresende zur Zahnvorsorge

Wichtig für Kinder und Jugendliche aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein: wenn die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung Corona bedingt nicht im ersten Halbjahr wahrgenommen werden konnte, unbedingt noch bis zum Jahresende zum Zahnarzt gehen und die Kontrolle im Bonus-Heft dokumentieren lassen. Foto: AOK/hfr.

Vorsorge ist besser als Bohren. Deshalb sollten die regelmäßigen Kontrolltermine beim Zahnarzt unbedingt wahrgenommen werden. Dies ist insbesondere für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren wichtig.

Diese können nämlich im Falle eines Falles nur dann einen höheren Zuschuss zu ihren Zahnersatzkosten erhalten, wenn sie in den vorangegangenen fünf Jahren in jedem Halbjahr zur zahnärztlichen Vorsorge gegangen sind. „Eltern sollten für das laufende Kalenderjahr wissen, dass es in der derzeitigen Corona-Krise eine Sonderregelung gibt. Wenn Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im ersten Halbjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie nicht zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung erscheinen konnten, führt dies nicht zum Verlust des Bonusanspruchs. Bedeutet aber auch, dass zumindest ein Besuch im zweiten Halbjahr unbedingt erfolgen muss, um den Bonus zu erhalten“, erklärt AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider. Noch bis zum Jahresende besteht die Möglichkeit, die Kontrolle beim Zahnarzt durchzuführen. Die Untersuchungstermine werden im Bonusheft dokumentiert und sind bares Geld wert.

Quelle/Foto: AOK

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