Aufklärung von Behandlungsfehlern

Behandlungsfehler

Im Jahr 2013 gingen 1440 Anträge auf Klärung eines vermuteten Behandlungsfehlers bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe ein, 101 weniger als noch im Vorjahr. Bei 209 bzw. rund 19 Prozent der 1158 im Jahr 2013 entschiedenen Anträge erkannte die Kommission einen Behandlungsfehler – dieser Wert blieb gegenüber 2012 unverändert.

Die Vorwürfe werden zeitnah und neutral bewertet. Wenn ein Behandlungsfehler bestätigt wird, erhält der Antragsteller auch eine Aussage darüber, wie seine Haftungsansprüche juristisch einzuschätzen sind.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe legt nach eigenen Angaben großen Wert darauf, dass die Entscheidungen der Gutachterkommission an aktuellen medizinischen und juristischen Standards ausgerichtet und auch für medizinische Laien verständlich, nachvollziehbar und nützlich sind. Dazu arbeitet die u. a. mit Juristen und Ärzten besetzte Geschäftsstelle der zuständigen Kommission eng mit besonders erfahrenen ärztlichen Gutachtern zusammen.

Mit der Neuorganisation der Gutachterkommission wurde zudem die Rolle der Patienten gestärkt: Ein Patientenvertreter nimmt ihre Interessen wahr. Die Gutachterkommission wird zudem ihre Arbeit durch regelmäßige Evaluation der Verfahren immer wieder überprüfen. Das Portal doqtor bleibt da am Ball.

 

Text: doqtor auf Basis der Informationen der ÄKWL
Foto: © Coloures-pic – Fotolia.com

Check Also

Klinikum Siegen spendet 2.000 Euro an die Beratungsstelle „TAMAR Südwestfalen“

Dank einer Tombola des Betriebsrats wurde die Summe gesammelt Sie ist bereits seit vielen Jahren …