Pflegefehler im Gesundheitszentrum Wittgenstein

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Symbolbild: Alte Person im Pflegebett – Foto: © Kaarsten – Fotolia.com
Stationäre „Pflege LIFE“ im Gesundheitszentrum Wittgenstein wird geschlossen – Landrat Andreas Müller untersagt den weiteren Betrieb wegen gravierender Mängel

Die Gesundheitszentrum Wittgenstein GmbH in Bad Laasphe hat in den vergangenen Jahren neben der Klinik und dem Therapiezentrum unter dem Namen „Pflege LIFE“ eine stationäre Pflegeeinrichtung betrieben. Im Rahmen ihrer Überwachungs- und Aufsichtspflichten hat die Heimaufsicht des Kreises Siegen-Wittgenstein schon seit einigen Monaten immer wieder Defizite beanstanden müssen, weil die Situation in der Einrichtung nicht den Anforderungen entsprach, die zur Gewährleistung eines pflegerisch und hygienisch ordnungsgemäßen Betriebs zu erfüllen sind. In der Folge waren wiederholt mit den Verantwortlichen der Einrichtung „Pflege LIFE“ Maßnahmen vereinbart worden, um die Mängel abzustellen und einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Diese Vereinbarungen waren von der Einrichtung aber wiederholt nicht eingehalten worden, so dass bereits seit März dieses Jahres ein generelles Verbot zur Aufnahme weiterer Pflegebedürftiger bestand. Nachdem vor wenigen Tagen der Klinikbetrieb der Gesundheitszentrum Wittgenstein GmbH eingestellt worden war, wurden in Abstimmung mit der Heimaufsicht und dem Gesundheitsamt des Kreises drei noch in der Klinik verbliebene lybische Kriegsversehrte in die Pflegeeinrichtung „LIFE“ verlegt, um deren Betreuung und Pflege vorläufig sicherzustellen. In diesem Zusammenhang zeigte sich aber, dass in der Pflegeeinrichtung gravierende Mängel vorliegen, die unabhängig von der Verlegung der lybischen Patienten keinen ordnungsgemäßen Betrieb zulassen.

Ich habe deswegen heute entschieden, den weiteren Betrieb der Einrichtung `Pflege LIFE` behördlich zu untersagen“, erklärte Landrat Andreas Müller mit allem Nachdruck.

„Die von meinen Mitarbeitern festgestellte Situation ist so desolat, dass wir von erheblichen Defiziten in der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Pflegebedürftigen sprechen müssen. Zudem entsprechen die hygienischen Bedingungen nicht mehr annähernd den Mindestanforderungen, die im Betrieb von Pflegeeinrichtungen zu beachten sind. Ich habe deswegen heute entschieden, den weiteren Betrieb der Einrichtung `Pflege LIFE` behördlich zu untersagen“, erklärte Landrat Andreas Müller mit allem Nachdruck.

Von der Entscheidung sind noch 13 in der Einrichtung untergebrachte Heimbewohner betroffen. Nachdem die Bewohner, deren Angehörige und Betreuer informiert wurden, wird das Haus offiziell geschlossen. „Kein Heimbewohner wird auf der Straße landen, wir haben uns um neue Plätze für die Betroffenen gekümmert und bieten ihnen nun eine Alternative“, betont Landrat Müller. Mitarbeiter der Heimaufsicht und des Gesundheitsamtes des Kreises Siegen-Wittgenstein kümmern sich vor Ort um die Bewohner und unterstützen den Umzug in andere Einrichtungen.

Was tun bei Pflegefehlern? Das Portal doqtor hat für Sie recherchiert.
Der Sozialpädagoge Claus Fussek macht bundesweit seit Jahren auf Missstände in Pflegeeinrichtungen aufmerksam. Er bezeichnet die „Pflegelobby“ als eine bisher „unterschätzte Macht“ in der Sozialpolitik und dem Sozialmarkt. Probleme wie in Bad Laasphe sind also nicht neu.
Zuständig auf Ebene der Verwaltung ist die Heimaufsicht. Sie ist die wichtigste externe Instanz zur Sicherstellung bestmöglicher Lebensbedingungen in den Heimen und hat diesbezüglich weit reichende Aufgaben und Befugnisse. Gesetzlicher Auftrag der Heimaufsichtsbehörden ist, Ziele und dazu erlassene Schutzbestimmungen des Heimgesetzes umzusetzen. Zweck des Heimgesetzes ist nach § 2
Abs. 1 HeimG:
  • die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen,
  • die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu förder,
  • die Einhaltung der dem Träger des Heims gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten zu sichern,
  • die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern,
  • eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern,
  • die Beratung in Heimangelegenheiten zu fördern sowie

die Zusammenarbeit der für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden mit den Trägern und deren Verbänden, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie den Trägern der Sozialhilfe zu fördern.

Mehr Infos unter: www.bmfsfj.de

 

Text: doqtor
Quellen:
Kreis Siegen-Wittgenstein
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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