Silvesternacht – Unfälle und Schäden lassen sich einfach vermeiden

Silvester_Feuerwerk

Jedes Jahr passieren zahlreiche Unfälle in der Silvesternacht. Der Grund: Unvorsichtiges Hantieren mit Böllern und Raketen. Die Folge: Schlimme Verletzungen oder große und kleinere Brände. Trotz umfangreicher Warnungen registrieren die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer jedes Jahr zum Jahresende zwischen 11.000 und 12.000 zusätzliche Brände. Allein für diese Feuerschäden leisten die Versicherer regelmäßig 29 Millionen Euro und mehr an ihre Kunden. Dabei lassen sich mit ein bisschen Vorsicht Unfälle und Schäden in der Silvesternacht vermeiden.

Worauf man beim Umgang mit Feuerwerkskörpern achten muss: Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind dann bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.

  • Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden.
  • Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel von 18 bis 7 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen.
  • Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen gezündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder Tiere richten.
  • Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben werden, da es sich um „Spätzünder“ handeln könnte. Sie sollten niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.
  • Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit sich keine Knaller in die Wohnung verirren.

 

 

 

 

Quelle: dpp

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