Keuchhusten im Kreis Siegen-Wittgenstein

Keuchhusten kann insbesondere für Kinder eine ernste gesundheitliche Bedrohung darstellen. Atemnot durch angeschwollene Atemwege und Erbrechen sind häufige Begleiterscheinungen. Foto: AOK/hfr.

Infektionsfälle gestiegen

„Auffrischimpfung für Erwachsene nicht vernachlässigen“

 

Kreis Siegen-Wittgenstein (14.03.2019). Im Kreis Siegen-Wittgenstein ist die Anzahl der nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Keuchhustenfälle im Jahr 2018 gestiegen. Insgesamt wurden 60 Infektionsfälle gemeldet, in 2017 waren es noch 43. Das teilte heute die AOK NordWest auf Basis aktueller Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin mit. „Aufgrund dieser Entwicklung raten wir, unbedingt die empfohlenen Impfungen insbesondere bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen. Aber auch die Auffrischungsimpfung bei Erwachsenen sollte nicht vernachlässigt werden“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Dirk Schneider.

Gerade im ersten Lebensjahr stellt der Keuchhusten eine ernste gesundheitliche Bedrohung für Kinder dar. Immer wieder werden schwere Erkrankungsverläufe beobachtet. Atemnot durch angeschwollene Atemwege und Erbrechen sind häufige Begleiterscheinungen. Bei kleinen Kindern können Atempausen lebensgefährlich werden, insbesondere im Schlaf. Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) ab dem dritten Lebensmonat empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bezahlt werden. Auffrischungsimpfungen sind im Alter von fünf bis sechs Jahren sinnvoll. In Deutschland gibt es heute keine Pflichtimpfungen mehr. „Eltern sollten jedoch bedenken, dass sie durch vorbeugendes Impfen unter Umständen schwerwiegende Gesundheitsschäden von ihrem Kind abwenden können“, so Schneider.

Aber nicht nur bei Kindern ist die Impfung relevant. Auch für Erwachsene wird die Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten von der Ständigen Impfkommission empfohlen. Sie wird einmalig als Kombinationsimpfung mit der Impfung gegen Tetanus und Diphterie durchgeführt. „Zu der Impfung wird geraten, weil weder eine durchgemachte Erkrankung noch die empfohlene Grundimmunisierung im Kindesalter ein Leben lang vor der Erkrankung schützen“, so Schneider.

Keuchhusten (Pertussis) wird durch ein Bakterium mit Namen Bordetella pertussis übertragen. Die Ansteckung erfolgt über kleinste Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen versprüht werden. Die Erkrankung ist hochansteckend und langwierig. Nach einer Inkubationszeit von ein bis zwei Wochen (maximal jedoch 20 Tagen) treten die typischen Krankheitserscheinungen auf, die in der Regel einige Wochen bis Monate andauern. Anfangs kommt es zu Schnupfen, eventuell Heiserkeit und Husten. Sofern Fieber auftritt, ist es eher niedrig. Diese grippeähnlichen Symptome dauern ein bis zwei Wochen an. Im Verlauf entstehen heftige Hustenanfälle, die der Krankheit ihren Namen geben. Diese Hustenattacken gehen häufig mit Erbrechen einher und können sehr zahlreich sein. Die Dauer dieses Erkrankungsstadiums kann vier bis sechs Wochen betragen. Dann folgen sechs bis zehn Wochen, in denen die Hustenanfälle allmählich abklingen.

Weitere Informationen über Nutzen und mögliche Nebenwirkungen von Auffrischungsimpfungen gegen Keuchhusten für Jugendliche und Erwachsene gibt die neue AOK-Faktenbox unter www.aok.de/faktenboxen im Internet.

 

Quelle/Foto:
AOK

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